Abteilung Deutschland, Keramik 1860 – 1960, Inventarnummer D/CXVI/1
Steinzeugfabrik Otto Blum, vormals Steinzeugfabrik Wilhelm Johann Blum und Nachfolger Steinzeugfabrik Otto Blum, Inh. Hans Fetz, Deutschland, Grenzhausen, vor 1900, Krug, Künstler unbekannt, Werks.-Nr. 363, Exemplar Nr. ohne, gemarkt Firmenmarke mit O.B. geritzt, 363 gepresst (am Boden), 363 aufgelegt (im Dekor mit der Hand aufgebracht), nicht signiert, Literatur: Jürgen Schimanski und Jürgen Erlebach, Westerwälder Steinzeug, Die Neue Ära, Seite 37, Beschreibung der Fabrik, weitere Literatur: Jürgen Schimanski, Braun geflammt und grau gesalzen, Seite 195 Beschreibung der Fabrik sowie Marke Nr. 45 identisch, Wilhelm Johann Blum betrieb 1861 eine Steinzeugfabrik in Grenzhausen (Gründungsdatum 1861 (?) nicht geklärt), im Zeitraum vom 18.11.1864 bis 11.12.1864 (konnte amtlich nicht genau ermittelt werden) wurde ihm sein erstes Kind, ein Sohn geboren, dieser wurde auf die Namen Friedrich Wilhelm Otto Blum getauft, anläßlich der Geburt seines Sohnes benannte Wilhelm Johann Blum seine Fabrik 1864 in Steinzeugfabrik Otto Blum um und markte mit O.B. geritzt, Wilhelm Johann Blum verstarb 1882 und Otto Blum übernahm die Fabrik noch in jungen Jahren, offizielle amtliche Änderung der Eigentumsverhältnisse wohl erst 1893/1994 bzw. 1901, Otto Blum‘s Söhne Karl Blum und Reinhold Blum arbeiteten in der Fabrik mit, Reinhold Blum (25.04.1891 bis 1916, gefallen in der Schlacht bei Verdun) zeichnet um 1910 für eigene Jugendstilentwürfe der Fabrik verantwortlich, Otto Blum verstarb 1933 und sein Sohn Karl Blum übernahm die Fabrik, nach WK II lieferte die Fabrik auch Halbfertigprodukte an den Veredler Sahm in Rastal, Karl Blum verstarb 1977 und seine Witwe Erika Blum führte die Fabrik ein Jahr weiter, danach verpachtete Sie die Fabrik an Hans Fetz, Hans Fetz firmierte als Steinzeugfabrik Otto Blum, Inh. Hans Fetz, am 13.05.1985 ließ Hans Fetz folgende Wortmarke patentieren: Eulerei Otto Blum, 1989 wurde die Fabrik geschlossen, Ausführung als Elfenbeinsteinzeug, Hohlbodenkrug, keine Literangabe, kein Eichstrich, MEK Nachmessung: Volumen: 1 Liter, warum die Literangabe fehlt kann nicht geklärt werden, das Gesetz zur Aichung der Schankgefäße vom 20.07.1881 trat endgültig am 01.01.1884 in Kraft, insofern verleitet dieser Sachverhalt zu der Annahme, das der MEK 1 Liter Krug vor 1884 produziert worden ist, allerdings steht dazu eine Kanne, MEK Inventar D/CXVI/2 im Widerspruch, die eine frühere Werks-Nr. 327 trägt und mit 1,5 L gelitert ist,
Höhe 23 cm, Breite 15 cm